Steuerklassen in Deutschland: Alle 6 Klassen erklärt
Aktualisiert: Juli 2025 · Lesezeit ca. 6 Min.
Kurze Antwort
Deutschland hat 6 Lohnsteuerklassen. Ledige sind in Klasse I. Alleinerziehende in Klasse II (Entlastungsbetrag). Verheiratete wählen zwischen III/V (sehr unterschiedliche Einkommen) und IV/IV (ähnliche Einkommen). Klasse VI gilt immer für den Nebenjob. Verwenden Sie unseren Brutto-Netto-Rechner zum Vergleich Ihrer Nettolöhne in verschiedenen Klassen.
ISteuerklasse ILedige, Geschiedene, Dauerhaft getrennt Lebende, Verwitwete (nicht Klasse III)
Ledige, Geschiedene, Dauerhaft getrennt Lebende, Verwitwete (nicht Klasse III)
Grundfreibetrag (12.096 €/Jahr)
Alle Alleinstehenden ohne Kinder
IISteuerklasse IIAlleinerziehende mit mind. 1 Kind im Haushalt
Alleinerziehende mit mind. 1 Kind im Haushalt
Grundfreibetrag + Entlastungsbetrag (4.260 €/Jahr)
Alleinerziehende — Antrag beim Finanzamt
IIISteuerklasse IIIVerheiratet/Lebenspartner, wenn Partner Klasse V hat oder kein Einkommen
Verheiratet/Lebenspartner, wenn Partner Klasse V hat oder kein Einkommen
Doppelter Grundfreibetrag
Hauptverdiener bei sehr unterschiedlichen Einkommen
IVSteuerklasse IVVerheiratet/Lebenspartner, beide berufstätig
Verheiratet/Lebenspartner, beide berufstätig
Grundfreibetrag (wie Klasse I)
Beide verdienen ähnlich viel
VSteuerklasse VVerheiratet, wenn Partner Klasse III hat
Verheiratet, wenn Partner Klasse III hat
Kein Grundfreibetrag
Zweitverdiener bei III/V-Kombination
VISteuerklasse VIZweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob)
Zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob)
Kein Freibetrag
Immer für den Nebenjob (automatisch)
III/V oder IV/IV — was ist besser?
Die Kombination III/V spart dem Hauptverdiener monatlich Steuern auf Kosten des Zweitverdieners. Am Jahresende ist die Gesamtsteuer identisch — aber durch die Disparität bei den monatlichen Abzügen schuldet das Paar meistens Steuernachzahlungen und muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Kombination IV/IV ist neutral: Beide zahlen monatlich proportional zu ihrem Einkommen. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) optimiert das weiter und vermeidet Nachzahlungen fast vollständig — ist aber weniger bekannt und wird kaum genutzt.
Faustregel: Wenn ein Partner mehr als doppelt so viel verdient wie der andere, kann III/V vorteilhaft sein. Bei ähnlichen Einkommen (Verhältnis besser als 60:40) ist IV/IV die sicherere Wahl.
Wählen Sie Ihre Steuerklasse im Rechner und sehen Sie sofort den Unterschied.
Häufige Fragen
- Welche Steuerklasse ist die beste?
Es gibt keine universell "beste" Steuerklasse — die Wahl hängt von der Lebenssituation ab. Ledige sind in Klasse I. Alleinerziehende profitieren von Klasse II. Verheiratete mit sehr unterschiedlichen Einkommen sparen monatlich in Kombination III/V, riskieren aber eine Steuernachzahlung. Bei ähnlichen Einkommen ist IV/IV meist fairer und risikoärmer.
- Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 ist ein Wechsel der Steuerklasse mehrmals im Jahr möglich. Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Der Wechsel wirkt sich auf die monatlichen Steuervorauszahlungen aus, nicht auf die endgültige Jahressteuerlast — die wird durch den Jahressteuerbescheid nach der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
- Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III und IV?
Steuerklasse III hat einen deutlich höheren Freibetrag und führt zu sehr niedrigen monatlichen Steuerabzügen. Sie gilt für den Hauptverdiener in der III/V-Kombination. Steuerklasse IV hat denselben Freibetrag wie Klasse I und eignet sich für Verheiratete mit ähnlichen Einkommen — ohne das Risiko einer hohen Steuernachzahlung wie bei III/V.
- Muss ich nach der Heirat die Steuerklasse wechseln?
Nein, nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Klasse IV eingestuft, wenn keine andere Kombination beantragt wird. Ein Wechsel zu III/V oder IV/IV mit Faktor muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden. Es empfiehlt sich, innerhalb weniger Monate nach der Heirat die für Sie günstigere Kombination zu wählen.